
Nicht vergessen! (April 2016)
Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung können mit folgenden Pauchalsätzen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:
• Zuckerkrankheit Tuberkulose, Zöllakie, Aids 70 €
• Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 €
• u. andere vom Arzt verordnete Diäten
• wegen innerer Krankheiten (zB Magen,Herz) 42 €
es reicht eine ärztliche Bestätigung über die Notwendighkeit der Diät.
Zu beachten: Der Selbstbehalt kommt zum Ansatz, es sei denn, dass eine mindestens 25%ige Behinderung vorliegt.
Autorin: Mag. Franziska Altenburger